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Allgemeine Geschäftsbedingungen : Fleet Card von TotalEnergies

v.202112

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND

Gegenstand der vorliegenden allgemeinenen Geschäftsbedingungen ist es, die Funktions-und Nutzungsbedingungen der Fleet-Card von TotalEnergies (die „Karte“) zu definieren, mit der die in Artikel 3 aufgeführten Produkte und Leistungen innerhalb eines europäischen Vertriebsnetzes (das„Vertriebsnetz“) erworben werden können. Das Vertriebsnetz kann jederzeit verändert werden. Die Liste der Verkaufsstellen ist auf einfache Anfrage bei TotalEnergies Marketing Luxembourg S.A. (im Nachstehenden „TotalEnergies Marketing Luxembourg“) erhältlich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Beitrittsantrag, eventuell abgeschlossene Vertragszusätze und der erste Antrag auf eine Karte bilden den „Vertrag“.

ARTIKEL 2 – ÄNDERUNGEN

TotalEnergies Marketing Luxembourg behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über unwesentliche Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann TotalEnergies Marketing Luxembourg den Kunden durch einen einfachen Vermerk auf einer Rechnung informieren. Die aktuellste Version steht dem Kunden auf einfache Anfrage zur Verfügung. Bei Überarbeitungen, die wesentliche Änderungen zur Folge haben, werden die neuen Bedingungen dem Kunden in voller Länge auf dem Postweg übermittelt. Jegliche Verwendung der Karte nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen nach dem Versand der überarbeiteten allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass der Kunde diese vorbehaltlos akzeptiert. Jegliche Änderung des Kunden an den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch TotalEnergies Marketing Luxembourg.

ARTIKEL 3 – PRODUKTE UND LEISTUNGEN

Über die Karte stehen folgende Produkte und Leistungen zur Verfügung, die eventuell nur bis zu einem bestimmen Höchstwert in Anspruch genommen werden können:
- Alle Kraftstoffe, die an den Verkaufsstellen angeboten werden,
- Aufladen von Elektrofahrzeugen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Laden von Fahrzeugen gemäβ den AGBs für professionnelle Elektromobilität des Unternehmens und andere an der Tankstelle angebotene Dienstleistungen, insbesondere Schmierstoffe und Waschprogramme. Reisebezogene Dienstleistungen : Maut und Straβengebühren (auβer für Fahrzeuge der Klasse IV), Parken, Wartungsservices und alle anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der Mobilität von Berufstätigen.
- An den Verkaufsstellen angebotene Schmierstoffe, Produkte und Leistungen,
- Leistungen im Zusammenhang mit Fahrten (besonders Maut, Télépéage, Parkgebühren, Gebühren für Straßennutzung, Pannenhilfe usw.).
TotalEnergies Marketing Luxembourg kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass die entsprechenden Produkte und Leistungen eventuell an einem oder mehreren Verkaufsorten vorübergehend oder endgültig nicht mehr zur Verfügung stehen. TotalEnergies Marketing Luxembourg kann die oben aufgeführten Produkte und Leistungen jederzeit ergänzen oder ändern und eventuell in diesem Zusammenhang eine neue Karte ausgeben. Bei der Abnahme am Verkaufsort geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf den Kunden über. Reklamationen in Bezug auf ein defektes Produkt oder eine mangelhafte Leistung sind unter Beifügung aller Belege innerhalb der auf die Feststellung des Mangels folgenden Woche an TotalEnergies Marketing Luxembourg zu richten. Nach Ablauf dieser Frist warden Reklamationen nicht mehr entgegen genommen. Sollte die Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen außerhalb des Vertriebsnetzes der Firma TotalEnergies erfolgt sein, ist TotalEnergies Marketing Luxembourg ausschließlich dafür verantwortlich, die Reklamation innerhalb kürzester Frist an die für den Verkaufsort, an dem das Produkt bzw. Die Leistung abgenommen wurden, zuständige Struktur zu übermitteln.

ARTIKEL 4 – FUNKTIONSWEISE DER KARTE

1.    Ausgabe
TotalEnergies Marketing Luxembourg überprüft und akzeptiertden Beitrittsantrag, eröffnet ein Konto auf den Namen des Kunden und stellt diesem die beantragte Anzahl Karten sowie den/die entsprechenden Geheimcodes zur Verfügung, die in einem getrennten Schreiben mitgeteilt werden.
Auf einer Karte können jeweils der Kunde und/oder das Nummernschild des Fahrzeugs und/oder der Karteninhaber identifiziert sein, dem sie gehört. Diese Angaben auf der Karte und/oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf der detaillierten Aufstellung dienen lediglich der Information. Wenn auf Antrag des Kunden Karten oder Geheimcodes per Express verschickt werden sollen, gehen die durch diese Versandart hervorgerufenen Pauschalkosten in Höhe von 15 € pro Sendung zu Lasten des Kunden.
2.    Gültigkeit
Die Karte behält ihre Gültigkeit bis einschließlich zum letzten Tag des Monats, der auf ihr vermerkt ist. Die ungültig gewordene Karte kann von der Verkaufsstelle einbehalten oder eingezogen werden. Einen Monat vor Ende der Gültigkeit der Karten werden dem Kunden automatisch neue Karten zugesendet, es sei denn, der Kunde erteilt schriftlich gegenteilige Anweisungen oder TotalEnergies Marketing Luxembourg übermittelt schriftlich eine gegenteilige Information. Für Karten, die in den ersten drei Monaten des Sechsmonats-zeitraums vor Ende der Gültigkeit nicht benutzt worden sind, muss der Kunde die Erneuerung bei TotalEnergies Marketing Luxembourg beantragen. Der Kunde ist bis zum Ende der Gültigkeit für seine Karte verantwortlich.
3.    Verwendung
Die Karten sind Eigentum von TotalEnergies Marketing Luxembourg und dürfen keinesfalls ohne die vorherige Zustimmung von TotalEnergies Marketing Luxembourg an einen Dritten übereignet werden. Sie sind der Verwendung durch den Kunden im Rahmen seiner beruflichen Aktivität vorbehalten. Um den Kauf eines Produkts oder einer Leistung zu bestätigen, ist die Karte mit ihrem Geheimcode zu verwenden. In Ausnahmefällen (Mautstationen, Télépéage) und bei technischen Problemen / EDV-Problemen wird manuell ein Beleg mit einem Abdruck der Karte erstellt. Diese Verwendung ermächtigt TotalEnergies Marketing Luxembourg den entsprechenden Betrag vom Konto des Kunden abzubuchen. Auf Wunsch des Karteninhabers kann die Verkaufsstelle einen Beleg über die Transaktion ausstellen und kann vom Karteninhaber verlangen, diesen zu unterschreiben.
4.    Verantwortung für die Karten und Ersatzkarten
Der Kunde ist für die ihm anvertrauten Karten verantwortlich. Er hat daher insbesondere alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust, den Diebstahl und die Beschädigung der Karten zu vermeiden. Der Kunde ist für die Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Karten verantwortlich. Vorbehaltlich der nachstehenden Artikel 5 und 7 erklärt der Kunde insbesondere, TotalEnergies Marketing Luxembourg gegenüber für die Bezahlung aller mit Hilfe einer ihm zugewiesenen Karte abgenommenen Produkte und Leistungen verantwortlich zu sein, auch bei Verlust oder Diebstahl der Karte. Auf Wunsch des Kunden oder bei Sperrung einer Karte kann TotalEnergies Marketing Luxembourg eine oder mehrere Ersatzkarten mit denselben Eigenschaften und demselben Geheimcode wie die Originalkarte ausstellen. Der Kunde bleibt für die mit Hilfe der ursprünglichen Karte, die sog. nachrangige Karte, erfolgten Transaktionen verantwortlich. Für die Ausstellung von Ersatzkarten werden dem Kunden 3 € (ohne MwSt.) pro Karte in Rechnung gestellt.
5.    Sperrung
Bei Verlust oder Diebstahl einer Karte muss der Kunde TotalEnergies Marketing Luxembourg bzw. die Stelle, die ihm für solche Fälle im Beitrittsantrag mitgeteilt wurde, umgehend telefonisch hiervon in Kenntnis setzen und innerhalb von zwei Werktagen den Verlust per Einschreiben mit Rückschein, dem die Verlusterklärung beizufügen ist, die er bei der zuständigen Polizeidienststelle gemacht hat, bestätigen. Die Haftung des Kunden gegenüber TotalEnergies Marketing Luxembourg endet 72 Stunden nach Erhalt der schriftlichen Verlust- oder Diebstahlserklärung. Der Kunde ist nicht für nach Ablauf dieser Frist mit der Karte beglichene Käufe verantwortlich, es sei denn:
- der Kunde hat die Karte an einen unbefugten Dritten weitergegeben;
- der Kunde oder Inhaber haben die Karte aus Unachtsamkeit verloren;
- der Kunde hat den Anweisungen von TotalEnergies Marketing Luxembourg, die Karte zu vernichten oder zurückzuschicken, nicht Folge geleistet;
- der Kunde hat nicht alle notwendigen Maßnahmen zur Geheimhaltung des Geheimcodes ergriffen.
Wenn der Verlust bzw. Diebstahl ganz oder teilweise auf einen Fehler bzw. fahrlässiges Verhalten des Kunden oder eines Karteninhabers zurückzuführen sind, verlängertsich die Frist, während der der Kunde haftbar ist, auf 12 Werktage. Der Kunde verpflichtet sich, TotalEnergies Marketing Luxembourg über den Verlust und jegliche regelwidrige Verwendung der Karte zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, gesperrte Karten, die er anschließend wieder findet, an TotalEnergies Marketing Luxembourg zurückzuschicken und diese nicht zu benutzen. Sollte eine anormale Verwendung der Karte festgestellt werden, behält sich TotalEnergies Marketing Luxembourg die Möglichkeit vor, die Karte zu sperren, ohne dass hierdurch ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht. Für eine Sperrung werden 5 € (ohne MwSt.) pro Karte in Rechnung gestellt.
6. Rückgabe
Auf einfache Aufforderung durch TotalEnergies Marketing Luxembourg sind die Karten umgehend zurückzugeben. Sollte der Kunde Konkurs anmelden, seine Geschäftstätigkeit einstellen oder bei Vertragsende, hat der Kunde die Karten unaufgefordert zurückzugeben. Ungeachtet Entschädigungen aller Art, auf die TotalEnergies Marketing Luxembourg Anspruch haben könnte, kann sich der Kunde durch die Verwendung einer Karte nach Ablauf ihrer Gültigkeit, einer gesperrten Karte oder durch die Verwendung einer Karte nach Vertragsende rechtlicher, zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Verfolgung aussetzen.

ARTIKEL 5 – OPTIONALE LEISTUNGEN

Der Kunde kann in seinem Beitrittsantrag oder später eine oder mehrere optionale Leistungen abonnieren. TotalEnergies Marketing Luxembourg behält sich die Möglichkeit vor, neue optionale Leistungen einzuführen oder vorhandene optionale Leistungen zu ändern oder abzuschaffen. Der Kunde hat für jede optionale Leistung je Karte oder pauschal für alle Karten in Zeitintervallen, die bei der Beantragung der Leistung festgelegt werden, Gebühren zu entrichten, deren Höhe durch TotalEnergies Marketing Luxembourg geändert werden kann. Das Abonnement der optionalen Leistungen erfolgt für eine unbefristete Dauer. Jede Vertragspartei kann eine oder mehrere optionale Leistungen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit durch eine E-Mail kündigen, die durch einen einfachen Brief bestätigt werden muss. Die Kündigung oder Annullierung des Abonnements einer oder mehrerer optionaler Leistungen hat keinen Einfluss auf das Weiterbestehen des Vertrags. Das Ende der Vertragsbeziehungen aus einem beliebigen Grund führt automatisch ohne weitere Formalitäten zur Kündigung des Abonnements der optionalen Leistungen.
1. Die Extranet-Site „Karten“ von TotalEnergies Marketing Luxembourg
Mit Hilfe dieses Angebots kann der Kunde seinen Kartenbestand direkt über eine geschützte Website verwalten. Der Kunde kann schriftlich im Beitrittsantrag oder auf elektronischem Weg online zusätzliche Optionen abonnieren. Das Abonnement online erfolgt über eine E-Mail an die von TotalEnergies Marketing Luxembourg angegebene Adresse. Dieses Abonnement gilt mit Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail von TotalEnergies Marketing Luxembourg an den Kunden als akzeptiert. Die Extranet-Site ermöglicht den Zugriff auf kostenlose und gebührenpflichtige Rubriken.
a)    Basisangebote 
Folgende Rubriken werden kostenlos angeboten:Aktuelles, Kraftstoffpreise, Kontakt, Passwort.
b)    Optionale Angebote 
Die verschiedenen Rubriken bieten dem Kunden Zugang zu bestimmten Funktionen, in Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Pauschale. Die Gebühren für die einzelnen Pauschalen werden zu den im Beitrittsantrag festgelegten Bedingungen oder in einem Vertragszusatz festgelegt.
c)    Zugriff auf die Website 
Auf die Extranet-Site kann mit einem Zugriffscode und einem Passwort zugegriffen werden, die TotalEnergies Marketing Luxembourg dem Kunden per Post entweder auf dessen Wunsch oder auf Vorschlag von TotalEnergies Marketing Luxembourg übermittelt. Zugriffscode und Passwort sind vertraulich. Der Kunde ist für die Folgen eines Missbrauchs dieser Daten haftbar und muss daher alle Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und die Vertraulichkeit des ihm zugewiesenen Zugangscodes und Passworts zu gewährleisten. Der Kunde kann über die Extranet-Site jederzeit die ihm ursprünglich zugewiesenen Passwörter ändern. Er kann beliebig oft versuchen, auf die Extranet-Site zuzugreifen. Aus Sicherheitsgründen wird der Zugriff nach mehreren fehlerhaften Versuchen automatisch gesperrt. TotalEnergies Marketing Luxembourg behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Extranet-Site bei betrügerischer Nutzung oder beim Versuch einer betrügerischen Nutzung zu sperren. Die Kündigung des Vertrags zieht die Schließung des Zugangs zur Extranet-Site nach sich.
d)    Technische Voraussetzungen 
Es ist ratsam, über einen Computer vom Typ PC zuverfügen, auf dem mindestens ein Browser Internet Explorer installiert sein muss, sowie ein Modem mit einer Mindest-Geschwindigkeit von 33 Ko, einen Telefonanschluss oder ein Netzwerk-System. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, dass die technischen Merkmale seiner EDV-Umgebung ihm die Konsultation der Informationen ermöglichen, ohne seine eigenen Daten und/oder seine eigene Software der Gefahr einer Beschädigung durch einen Virus auszusetzen. Bei Schwierigkeiten, auf die Website zuzugreifen, stellt TotalEnergies Marketing Luxembourg seinen Kunden an Werktagen zu den Büroöffnungszeiten eine kostenlose telefonische Hotline zur Verfügung. Der Kunde erklärt, über entsprechende Kenntnisse des Internet zu verfügen, insbesondere über Kenntnisse der technischen Merkmale und der Antwortzeiten zum Konsultieren, Abfragen und Übermitteln von Informationen.
e)    Sicherheit und Belege über die Transaktionen: 
Um den Schutz der ausgetauschten Daten vorunbefugtem Zugriff, Änderung, Vernichtung und Verlust zu gewährleisten, verpflichtet sich TotalEnergies Marketing Luxembourg: - einen den Normen entsprechenden geschützten Internetzugang zuverwenden, - das in nachstehendem Artikel f aufgeführte Speicherungs-     und Archivierungsverfahren anzuwenden. Der Kunde hat dieses zur Kenntnis genommen. Er erkennt die Zuverlässigkeit dieses Verfahrens an. Er akzeptiert, dass dieses in Streitfällen maßgeblich ist und verzichtet darauf, die Beweiskraft der gemäß diesem Artikel gespeicherten und archivierten Daten zu bestreiten.
f)    Speicherung der Daten 
Der Zugriff der Benutzer auf die Extranet-Site wird ständig gespeichert (Datum/Uhrzeit, IP-Adresse, von der aus der Zugriff erfolgt, URL, auf die zugegriffen wird). Diese Aufzeichnungen werden ein Jahr lang aufbewahrt. Der logische und tatsächliche Zugriff auf diese Aufzeichnungen    ist dem EDV-Verwaltungsdienst vorbehalten.
G)    Haftung 
TotalEnergies Marketing Luxembourg kann keinesfalls für die Übermittlung der Daten, die Qualität und die Verfügbarkeit der Telekommunikationsnetze und durch Zufall oder höhere Gewalt bedingte Betriebsunterbrechungen sowie für materiellen und immateriellen Schaden, der aus welchem Grund auch immer durch die Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Extranet-Site entsteht, haftbar gemacht werden.
2.    Optionaler Service
Mehrwertsteuerrückforderung Dieser Service besteht darin, einen Anbieter mit der Rückforderung der vom Kunden für bestimmte Anschaffungen im Ausland entrichteten Mehrwertsteuer zu beauftragen. Für diesen Service ist ein gesonderter Vertrag zu unterzeichnen.
3.    Optionaler Mobility TotalEnergies Truck Assistance
Dieser Service besteht darin, dem Kunden eine Unterstützung für Fahrzeuge > 3,5 t anzubieten, insbesondere im Pannenfall - dieser Service ist kostenlos, solange er nicht genutzt wird. Im Falle eines Hilferufs wird eine Bearbeitungsgebühr von maximal 235 € erhoben. Wenn der Kunde diesen Service ausschließen möchte, muss er TotalEnergies Marketing Luxembourg schriftlich informieren.
4.    Security 24/24
Wählt der Kunde der Service Security 24/24, ist er unmittelbar nach Eingang des Antrags auf Sperrung einer Karte nach dem unten beschriebenen Verfahren (Art. 7, 1. Absatz) von seiner Haftung Gegenüber TotalEnergies Marketing Luxembourg befreit. Die nach Ende der Haftung des Kunden von Dritten mit Hilfe der Karte vorgenommenen Transaktionen werden dem Kunden von TotalEnergies Marketing Luxembourg bei Vorlage seiner detaillierten Aufstellung der Transaktionen zurückerstattet. Diese Rückerstattung erfolgt innerhalb einer Rechnungsstellungsperiode, und der Betrag ist nicht nach oben begrenzt, wenn der Geheimcode nicht verwendet wurde, bzw. beschränkt sich bei Verwendung des Geheimcodes auf 1.500 € je verlorener bzw. gestohlener Karte. 
5. TID
Der Service „TID“ ermöglicht es dem Kunden, in regelmäßigen Abständen eine elektronische Aufstellung seiner Transaktionen zu erhalten. Diese Datei enthält sämtliche Elemente seiner Rechnung: Transaktionen aller Art und Übersichten.

ARTIKEL 6 – VERWALTUNG DER KUNDENDATEN

Alle Anträge auf Erstellung oder Änderung einer Karte (Löschen oder Sperren von Karten und/ oder Änderung der persönlichen Daten des Kunden (Änderung von Anschrift, Namen, Kontaktpersonen...), die TotalEnergies Marketing Luxembourg schriftlich (per Fax, Brief, E-Mail ...) übermittelt wird, werden ab dem Datum, zu dem sie bearbeitet wurden, zwei Monate lang aufbewahrt. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine Reklamationen im Hinblick auf die Erstellung und/oder die Änderung(en) vorbringen, gelten besagte Erstellung / Änderungen als akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist ist TotalEnergies Marketing Luxembourg von der Pflicht befreit, Belege vorzulegen.

ARTIKEL 7 – HAFTUNG

Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit des bzw. Der ihm zugewiesenen Codes zu wahren. Der Kunde und/oder der Karteninhaber verpflichtet / verpflichten sich insbesondere, die Karte und den Geheimcode getrennt jeweils an einem sicheren Ort aufzubewahren. Insbesondere vermerkt er / vermerken sie die Geheimcodes nicht auf den Karten oder auf anderen Dokumenten, die zu den Karten gehören oder sich in deren Nähe befinden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ist TotalEnergies Marketing Luxembourg bei betrügerischer Verwendung der Karten von jeglicher Haftung befreit. 
Der Kunde ist berechtigt, einem oder mehreren Inhabern eine oder mehrere Karten zu übergeben. Er verpflichtet sich, die von der Anwendung des Datenschutzgesetzes betroffenen Personen über ihr Recht des Zugriffs und der Änderung der namentlichen Informationen über sie zu informieren.
Der Kunde ist in vollem Umfang für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch besagte Karteninhaber verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit des bzw. der zugewiesenen Geheimcodes, die Bezahlung sämtlicher Abnahmen, die mittels einer Karte erfolgt sind, auch wenn die Karte gestohlen, gefälscht, betrügerisch oder nicht vertragsgemäß verwendet wird. Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung verpflichtet sich der Kunde zur Unterstützung von TotalEnergies Marketing Luxembourg bei der Suche nach den Ursachen dieser nicht konformen Nutzung. Im Fall vom Verlust der Karte sollten Sie Ihre Karte umgehend beim Kundenservice oder über Ihren Kundenbereich sperren lassen.
Bei EV Home auf Prepaid-Basis und EV Home auf Ist-Basis bleibt der Kunde allein verantwortlich für die Preise, die er von TotalEnergies Marketing Luxembourg für die Vergütung seiner Mitarbeiter wünscht. Entscheidet sich der Kunde für eine Pauschale, teilt er dies dem Unternehmen mit. Wählt er einen Realpreis, ist der Mitarbeiter verpflichtet, den auf seiner Stromrechnung oder Vertrag angegebenen Preis mitzuteilen und einen Nachweis von weniger als 12 Monaten zu erbringen. Bevor es die Anfrage validiert und nach Erhalt der Informationen, führt das Unternehmen eine Prüfung durch. Sollten Unstimmigkeiten zwischen dem angeforderten-und dem auf dem Beleg angegebenen Preis aufgedeckt werden, lehnt das Unternehmen die Anfrage ab. Mitgeteilten Preise sind in keinem Fall rückwirkend.
Für die Entnahme von LNG verpflichtet sich der Kunde, dass die Fahrer seiner Fahrzeuge ein Verfahrens-, Risiko- und Sicherheitstraining erhalten haben, das sie in die Lage versetzt, LNG in informierter Weise und mit aller Vorsicht an den dafür vorgesehenen Tankstellen zu tanken.

ARTIKEL 8 – PREIS DER KARTE

Für jede Karte wird jährlich eine Pauschale in Rechnung gestellt, deren Höhe dem Beitrittsantrag zu entnehmen ist. Die im Beitrittsantrag aufgeführten Preise können von TotalEnergies Marketing Luxembourg jederzeit geändert werden, vorausgesetzt, die Kunden werden mindestens einen Monat im Voraus informiert.

ARTIKEL 9 – PREISE DER PRODUKTE UND LEISTUNGEN

1.    Kraftstoffpreise
In Luxemburg abgenommener Kraftstoff wird zum am Transaktionsdatum gültigen Listenpreis von TotalEnergies Marketing Luxembourg in Rechnung gestellt, eventuell abzüglich eines im Beitrittsantrag aufgeführten Rabatts. Der Listenpreis ist der von TotalEnergies Marketing Luxembourg festgelegte Verkaufspreis des Kraftstoffs, dessen maximale Höhe dem im Rahmen des Programmvertrags festgelegten offiziellen Preis entspricht. Bei Abnahme im Ausland wird für den Kraftstoff je nach Land ein Preis berechnet, der entweder dem zum Abnahmedatum gültigen Listenpreis, eventuell abzüglich eines im Beitrittsantrag erwähnten Rabatts, oder dem am Tag der Abnahme an der Tankstelle angegebenen Preis entspricht. Der / die Listenpreis(e) kann / können jederzeit über die Extranet-Site des Kartenservice von TotalEnergies Marketing Luxembourg abgefragt werden. Sie können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
2.    Besonderheiten des Angebots von Elektromobilität
Ladevorgänge, die auf dem öffentlichen Akzeptanznetz in Luxemburg und in Europa durchgeführt werden, werden auf der Grundlage der geltenden Tarife der Ladestationsbetreiber abgerechnet. Diese Tarife können jederzeit von Betreibern und ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Sofern nichts anders festgelegt ist, erhebt das Unternehmen gegebenenfalls die im Mitgliedsantrag angebenen Servicegebühren. Diese entsprechen einem Prozentsatz (ohne MwSt) des Betrags jeder an einer Ladestation in Luxemburg und in Europa getätigten Transaktion (einschlieβlich MwSt).
3.    Preis für Maut, Brücken, Tunnel,
Straßennutzungsgebühr und Markt von nationalem Interesse, Parkgebühren TotalEnergies Marketing Luxembourg berechnet eine Provision in Höhe von 3 % (einschl. MwSt.) der Transaktionen auf den Preis von Maut, Brücken, Tunneln, Straßennutzungsgebühr und Markt von nationalem Interesse. Die Berechnungsgrundlage und die Höhe der Provision können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
4.    Preise der sonstigen Produkte und Leistungen
Die anderen Produkte und Leistungen werden je nach den von den Verkaufsstellen am Tag der Durchführung der Transaktion angewendeten Preisen in Rechnung gestellt.
5.    Preis der optionalen Leistungen
Die vom Kunden abonnierten optionalen Leistungen werden zu den dem Kunden bei Abschluss des Abonnements mitgeteilten Preisen in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Pauschale für jede einzelne optionale Leistung erfolgt im Voraus, monatlich oder jährlich zum Datum des Vertragsabschlusses, und wird dem Kunden nur bei Kündigung des Vertrags aufgrund der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch TotalEnergies Marketing Luxembourg zurückerstattet. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung anteilsmäßig für die noch verbleibende Zeit.

ARTIKEL 10 – RECHNUNGSSTELLUNG

Wenn von TotalEnergies Marketing Luxembourg nicht anders angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung zweimal monatlich (24 Mal jährlich). TotalEnergies Marketing Luxembourg kann die Rechnungen in elektronischer Form übermitteln. Bei Änderungen der Rechnungsanschrift / E-Mail hat der Kunde TotalEnergies Marketing Luxembourg umgehend zu informieren.
In LUXEMBURG erfolgte Transaktionen  Die in LUXEMBURG erfolgten Transaktionen sind Gegenstand von Rechnungen (und/oder Lastschriften), die von TotalEnergies Marketing Luxembourg erstellt werden. Außerhalb Luxemburgs erfolgte Transaktionen Die außerhalb Luxemburgs erfolgten Transaktionen sind Gegenstand von Rechnungen (und/oder Lastschriften) je Abnahmeland, die vom Centre de Management des Transactions Monétiques SNC französischen Rechts mit Sitz 24 Cours Michelet, F-92800 Puteaux, nachstehend CMTM, erstellt werden. Sie lauten auf die Währung des Abnahmelandes oder des Landes, in dem die Leistung erbracht wurde. Für die Umrechnung des Betrags einer Transaktion zwischen der Währung des Abnahmelandes und der Rechnungswährung des Kunden gilt der von der Zentralbank des Abnahmelandes veröffentlichte Wechselkurs zum Datum der Abnahme. Für die Deckung des Wechselkursrisikos ist der Kunde verantwortlich. In diesem Fall liegt den Rechnungen für die einzelnen Länder eine Aufstellung bei, auf der die in Rechnung gestellten (und/oder ggf. abgebuchten) Beträge addiert und unverbindlich zum am Tag der Bearbeitung der Rechnung gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet werden.
Abrechnungsanomalien: 
Für den Fall, dass die vom Mitarbeiter im Rahmen des Serviceangebots von EV Home angegebene Bankverbindung fehlerhaft oder veraltet ist und dadurch ein oder mehrere Zahlungsvorfälle entstehen, wird das Unternehmen zur Analyse der Vorfälle übergehen und dem Kunden
Verwaltungsgebühren für jede Korrekturmaβnahme in Rechnung stellen. Details der fakturierungspflichtigen Aktionen sowie angewandten Tarife sind im Kundenbereich und auf einfache Anfrage des Kunden verfügbar. Wenn die Bankdaten des Mitarbeiters korrekt ausgefüllt und aktualisiert sind, erhebt das Unternehmen keine Verwaltungsgebühren. Dieses behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Höhe der Verwaltungsgebühren zu ändern, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 2 ; Änderungen.

ARTIKEL 11 – BEZAHLUNG

Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge, fristgerecht und gemäß den im Beitrittsantrag aufgeführten Bedingungen. Die Zahlung erfolgt auf der Basis der Rechnungsaufstellungen. Bei einer Begleichung der Rechnungen mit dem Lastschriftverfahrendienen die vorliegenden Unterlagen als Vorbenachrichtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren, das ggf. am vorgesehenen Fälligkeitsdatum zur Begleichung verwendet wurde. Am Tag der Abbuchung muss das Konto ausreichend    gedeckt sein. TotalEnergies Marketing Luxembourg behält sich das Recht vor, für jeden Kunden einen Höchstbetrag für offene Rechnungen festzulegen und die Einhaltung dieser Obergrenze zur Voraussetzung für die Lieferung der Produkte zu machen. TotalEnergies Marketing Luxembourg kann diesen Höchstbetrag ändern, besonders bei Nichtzahlung, Zahlungsunfähigkeit oder Nichterbringung der vereinbarten Garantien. Für alle nicht zum auf der Rechnung erwähnten Fälligkeitsdatum gezahlten Beträge werden mit vollem Recht und ohne Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum vertraglich vereinbarte Verzugszinsen fällig, deren Satz dem Doppelten des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens jedoch 12 % jährlich, entspricht. Sollte dieser Zinssatz regelwidrig werden, würde TotalEnergies Marketing Luxembourg den sich aus den gültigen Vorschriften ergebenden Zinssatz anwenden. Sollte eine Abbuchung von der Bank abgelehnt werden, kann TotalEnergies Marketing Luxembourg 15 € pro abgelehnter Abbuchung in Rechnung stellen. Bei jeglichem Zahlungsverzug und/oder Teilzahlung einer Rechnung werden alle – selbst die noch nicht fälligen – vom Kunden geschuldeten Beträge umgehend fällig. TotalEnergies Marketing Luxembourg kann diese Zahlung zur Voraussetzung für eine neue Abnahme machen, die Rückgabe der Karten verlangen oder diese sperren. Falls die Angelegenheit an die Rechtsabteilung von TotalEnergies Marketing Luxembourg übermittelt wird, werden Gebühren in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 50 € einschl. MwSt., fällig. Jede Teilzahlung einer Rechnung wird in erster Linie und mit vollem Recht auf den nicht privilegierten Teil der Forderung von TotalEnergies Marketing Luxembourg angerechnet. Die Ansprüche von CMTM im Zusammenhang mit den von CMTM erstellten Rechnungen (und/oder
Lastschriften) werden an TotalEnergies Marketing Luxembourg oder eine beliebige andere Gesellschaft übertragen, die an deren Stelle tritt, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird. Der Kunde muss seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber TotalEnergies Marketing Luxembourg oder der an deren Stelle eintretenden Gesellschaft, die ihm mitgeteilt wurde, nachkommen, und die gestellten Garantien und Sicherheiten müssen diese Zahlungen ausdrücklich abdecken.

ARTIKEL 12 – GARANTIE

Der Kunde verpflichtet sich auf Anfrage von TotalEnergies Marketing Luxembourg, TotalEnergies Marketing Luxembourg entweder bei Unterzeichnung des Beitrittsantrags oder während der Laufzeit des Vertrags eine Garantie zu stellen, die während der gesamten (restlichen) Laufzeit des Vertrags und mindestens drei Monate nach dessen Ende gültig bleibt und im Fall der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Garantie kann von TotalEnergies Marketing Luxembourg jederzeit geändert werden. Sollte der Kunde nicht mehr in der Lage sein, eine derartige Garantie zu stellen oder falls diese nicht mehr ausreicht, behält TotalEnergies Marketing Luxembourg sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde muss die erforderlichen neuen Garantien oder Sicherheiten mindestens zwei Rechnungszeiträume vor Ablauf der Bankgarantien oder Sicherheiten übermitteln.

ARTIKEL 13 – REKLAMATIONEN

Der Kunde verpflichtet sich, seine Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Reklamationen und Einsprüche im Hinblick auf    den Rechnungsbetrag, den Rabatt oder die Art der auf den Rechnungen aufgeführten Transaktionen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum (oder Datum der Lastschrift) schriftlich an TotalEnergies Marketing Luxembourg zu übermitteln, und es sind entsprechende Belege beizufügen. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Reklamation mehr entgegen genommen. Keine Reklamation rechtfertigt die Nichtzahlung des gesamten Betrags einer Rechnung oder eines Teils bei Fälligkeit. Reklamationen bezüglich eines mangelhaften Produkts oder einer mangelhaften Leistung sind vom Kunden innerhalb der auf die Feststellung des Mangels folgenden Woche an TotalEnergies Marketing Luxembourg zu richten. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr entgegen genommen. Sollte die Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen außerhalb des Vertriebsnetzes von TotalEnergies Marketing Luxembourg erfolgt sein, ist TotalEnergies Marketing Luxembourg ausschließlich dafür verantwortlich, die Reklamation innerhalb kürzester Frist an die für den Verkaufsort, an dem das Produkt bzw. die Leistung abgenommen wurden, zuständige Struktur zu übermitteln. TotalEnergies Marketing Luxembourg haftet nicht für Schaden, der dem Kunden durch an einem Verkaufsort, der nicht der Gesellschaft gehört, abgenommene Erdölprodukte, andere Produkte und Leistungen entsteht.

ARTIKEL 14 – HÖHERE GEWALT

Als höhere Gewalt, die TotalEnergies Marketing Luxembourg von ihrer Verantwortung befreit, gelten außer den durch die Rechtsprechung definierten Fällen insbesondere Krieg, Embargos, Aufstände, Blockaden, zivile Unruhen, Gewalthandlungen, technische Funktionsstörungen, Ereignisse beliebiger Art, die die Belieferung der Raffinerien oder die Transportbedingungen stören, Streik, Naturkatastrophen, Feuer und Explosionen. Während der Dauer der Ereignisse wird die Erfüllung des Vertrags durch die Vertragsparteien aufgrund der höheren Gewalt ausgesetzt.

ARTIKEL 15 – ÜBERTRAGUNG

TotalEnergies Marketing Luxembourg kann seine sich aus vorliegendem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise an eine beliebige Tochtergesellschaft der Ölkonzern TotalEnergies übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise in beliebiger Form abzutreten oder zu übertragen.

ARTIKEL 16 – DAUER / KÜNDIGUNG

1.    Die vertraglichen Beziehungen zwischen TotalEnergies Marketing Luxembourg und dem Kunden, für die die allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beitrittsantrag gelten, tritt zum Datum der Mitteilung über die Akzeptierung des Beitrittsantrags in Kraft, oder spätestens zu dem Datum, an dem Kunden die Karten zugeschickt werden. Der vorliegende Vertrag wird auf unbefristete Dauer geschlossen. Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit per Einschreiben mit Rückschein beenden, vorbehaltlich der Zahlung durch die einzelnen Vertragsparteien der Summen, die sie der jeweils anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit den mit Hilfe der Karten vorgenommenen Transaktionen schulden.
2.    Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder bei Zahlungsausfall, Überziehung der Kreditlinie, Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder Nichtbeibringung der geforderten Garantien kann TotalEnergies Marketing Luxembourg mit vollem Recht und ohne Gerichtsentscheidung die Gültigkeit der Karte(n) des Kunden aussetzen, deren Rückgabe fordern oder die Vertragsbeziehungen beenden. Diese
Maßnahmen können ohne Vorankündigung und unbeschadet jeglichen Schadenersatzes ergriffen werden, der TotalEnergies Marketing Luxembourg eventuell zustehen kann.

ARTIKEL 17 – BESONDERHEIT UND VERTRAULICHKEIT DER TARIFBEDINGUNGEN

Die dem Kunden gewährten Tarifbedingungen sind allein ihm vorbehalten, und er verpflichtet sich, sie als streng vertraulich zu betrachten. Der Kunde ist gegenüber TotalEnergies Marketing Luxembourg allein für die Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht gemäß diesem Artikel verantwortlich. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsende bestehen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Pauschalentschädigung in Höhe von 10.000 € vor MwSt. pro Verstoß gegen diese Klausel an TotalEnergies Marketing Luxembourg, unbeschadet des Rechts von TotalEnergies Marketing Luxembourg, die Wiedergutmachung des gesamten Schadens zu fordern, der er Gesellschaft durch diesen Verstoß entstanden ist.

ARTIKEL 18 – GÜLTIGES RECHT – GERICHTSSTAND

Eventuelle Streitigkeiten unterliegen dem Luxemburger Recht. Zuständig sind die Gerichte von Luxemburg.

ARTIKEL 19 – VOLLSTÄNDIGKEIT

Für den Fall, dass eine der Klauseln der vorliegenden    allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Änderung der Gesetzgebung, der Vorschriften oder durch eine gerichtliche Entscheidung für nichtig erklärt wird, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit und die Einhaltung der anderen Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 20 – SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Die im Rahmen des Vertrags gesammelten Informationen unterliegen einer Verarbeitung, für die TotalEnergies Marketing Luxembourg entweder verantwortlich oder gemeinsam mit dem Kunden verantwortlich ist: (1) Für Verarbeitungen, die für die Erfüllung des Vertrags und die Überwachung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestimmt sind, ist TotalEnergies Marketing Luxembourg für die Verarbeitung verantwortlich;    (2) Für Verarbeitungen, die für die Verwaltung der Flotte des Kunden (einschließlich der Nutzung des Kundenraums) bestimmt sind, sind TotalEnergies Marketing Luxembourg und der Kunde gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich. Die im Rahmen dieses Vertrags gesammelten Informationen unterliegen einer EDV-Verarbeitung, die für die Verwaltung der Kundendatei, die Herstellung und Personalisierung der Karten, die Rechnungsstellung und die Bereitstellung von Zusatzdiensten bestimmt ist. Die Empfänger der Daten sind TotalEnergies Marketing Luxembourg und die an der Erfüllung dieses Vertrags beteiligten Unternehmen. Die persönlichen Daten sind für die Nutzung durch TotalEnergies Marketing Luxembourg reserviert und dürfen nur an Unternehmen der Ölkonzern TotalEnergies oder an Dienstleister übermittelt werden, die an der Verwaltung und Herstellung der Karten und der Bereitstellung von Zusatzdiensten beteiligt sind. Diese Daten werden von TotalEnergies Marketing Luxembourg für die gesamte Dauer des Vertrags und 5 Jahre nach dessen Ablauf aufbewahrt. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat jede Person das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung sowie das Recht auf Einspruch, Einschränkung und Übertragung der sie betreffenden Informationen. Diese Rechte können durch Kontaktaufnahme mit TotalEnergies Marketing Luxembourg unter der folgenden Adresse ausgeübt werden: TotalEnergies Marketing Luxembourg S.A. - Abteilung Mobility & New Energies, 310 Rte d'Esch L-1471 Luxemburg, oder unter folgender E-Mail-Adresse: [email protected]. Die im Rahmen des Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Vertragserfüllung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden. Gegebenenfalls werden sie gemäß den geltenden Vorschriften, durch eine Standardvertragsklausel der Europäischen Kommission, durch die verbindlichen Unternehmensregeln (Binding Corporate Rules oder BCR) der Ölkonzern TotalEnergies (https://www.totalenergies.com/privacy) oder durch die Einhaltung des Privacy Shield- Prinzips durch die Empfängerunternehmen geschützt.

 

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