CO2-Abgabe für LKWs

Alles, was Sie über die europäische Richtlinie 2022/362 wissen müssen

Die Richtlinie 2022/362 in Kürze

Der Straßenverkehr spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks. Die Europäische Union hat deshalb die Richtlinie 2022/362 veröffentlicht, die eine Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Bemessung der Mautgebühren vorsieht. Konkret bedeutet dies: Jedem Fahrzeug wird auf der Grundlage seiner CO2-Emissionen eine CO2-Emissionsklasse zugeordnet, die von 1 (Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß) bis 5 (Fahrzeuge mit niedrigerem Schadstoffausstoß) reicht. Für emissionsarme Fahrzeuge werden die Mautgebühren erheblich gesenkt.

 

Gewicht F.1-LKW

Der Wert F.1 (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) ersetzt den Wert F.2 und dient als Bezugsgröße bei der Zuordnung der CO2-Klassen.

 

Wichtigste Daten*

Die Richtlinie tritt in Kraft in:

  • Deutschland :
    - Ab 1. Dezember 2023 auf Fahrzeuge mit einer technichzulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
    Ab 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.
     
  • Österreich : 
    - Ab 1. Januar 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.

*diese Daten unterliegen der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Gesetzgeber.

CO2-Abgabe einfach erklärt

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Welcher CO2-Emissionsklasse wird mein Fahrzeug zugeordnet?

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