CO2-Abgabe für LKWs
Alles, was Sie über die europäische Richtlinie 2022/362 wissen müssen
Die Richtlinie 2022/362 in Kürze
Der Straßenverkehr spielt eine Schlüsselrolle bei der Reduzierung des CO2-Fußabdrucks. Die Europäische Union hat deshalb die Richtlinie 2022/362 veröffentlicht, die eine Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Bemessung der Mautgebühren vorsieht. Konkret bedeutet dies: Jedem Fahrzeug wird auf der Grundlage seiner CO2-Emissionen eine CO2-Emissionsklasse zugeordnet, die von 1 (Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß) bis 5 (Fahrzeuge mit niedrigerem Schadstoffausstoß) reicht. Für emissionsarme Fahrzeuge werden die Mautgebühren erheblich gesenkt.
Gewicht F.1-LKW
Der Wert F.1 (technisch zulässiges Gesamtgewicht im beladenen Zustand) ersetzt den Wert F.2 und dient als Bezugsgröße bei der Zuordnung der CO2-Klassen.
Wichtigste Daten*
Die Richtlinie tritt in Kraft in:
- Deutschland :
- Ab 1. Dezember 2023 auf Fahrzeuge mit einer technichzulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
- Ab 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.
- Österreich :
- Ab 1. Januar 2024 auf Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.
*diese Daten unterliegen der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Gesetzgeber.
CO2-Abgabe einfach erklärt
Welcher CO2-Emissionsklasse wird mein Fahrzeug zugeordnet?
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