Beihilfen für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs
Staatliche Beihilfen für den Kauf von 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugen
Privatpersonen oder Unternehmen können Beihilfen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs (100% oder Hybrid) erhalten.
Prinzip des Beihilfesystems für den Kauf eines 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugs
Die Prämien betreffen die verschiedenen Typen von Motorantrieben (Plug-in-Hybride oder 100% elektrisch) und wenden sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen. Firmenwagen sind ebenfalls von diesen Beihilfen betroffen.
Der Bereich für die Vergabe dieser Prämien ist relativ groß: Zweiräder, privat oder gewerblich genutzte Fahrzeuge, Kleintransporter und Firmenwagen, natürliche oder juristische Personen. Allerdings sind eine Reihe von Förderkriterien zu berücksichtigen (zum Beispiel der Stromverbrauch oder die CO2-Emissionen bei Hybridfahrzeugen).
Die Kaufprämien, die die Regierung des Großherzogtums Luxemburg für den Kauf eines 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugs gewährt, wurden bis zum 31. März 2022 verlängert!
Weitere Informationen auf myenergy.lu.
Die Beihilfen und Förderkriterien je Fahrzeugtyp
100% elektrische Fahrzeuge
Förderkriterien:
- Nur für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts (Ansässige oder Nichtansässige)
- Die gewährten Beihilfen können nicht mehr als 50% der Kosten ohne MwSt. des Fahrzeugs betragen
- Die Prämie erhält der Fahrzeugeigentümer; im Falle von Leasing kann die Prämie dem Halter gewährt werden, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet
- Fahrzeug bestellt (Datum des Kauf- / Miet- / Leasingvertrages) zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022
- Fahrzeug spätestens am 31. Dezember 2022 erstmals zugelassen und noch nicht im Ausland zugelassen
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs durch den Antragsteller im Großherzogtum von 7 Monaten.
Hybridfahrzeuge
Förderkriterien:
- Fahrzeug vom Typ Pkw oder Kleintransporter vom Typ Plug-in, dessen CO2-Emissionen weniger als oder bis zu 50 g / km betragen
- Nur für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts (Ansässige oder Nichtansässige)
- Die gewährten Beihilfen können nicht mehr als 50% der Kosten ohne MwSt. des Fahrzeugs betragen
- Die Prämie erhält der Fahrzeugeigentümer; im Falle von Leasing kann die Prämie dem Halter gewährt werden, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet
- Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021* erstmals zugelassen und noch nicht im Ausland zugelassen
- Fahrzeug bestellt (Datum des Kauf- / Miet- / Leasingvertrages) zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs durch den Antragsteller im Großherzogtum von 7 Monaten
Wie wird die Prämie beantragt
Stellen Sie Ihren Antrag auf finanzielle Beihilfe im Rahmen eines Hybrid- oder 100% Elektrofahrzeugs direkt auf guichet.lu