Beihilfen für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs

Staatliche Beihilfen für den Kauf von 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugen

Privatpersonen oder Unternehmen können Beihilfen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs (100% oder Hybrid) erhalten.

Prinzip des Beihilfesystems für den Kauf eines 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugs

Die Prämien betreffen die verschiedenen Typen von Motorantrieben (Plug-in-Hybride oder 100% elektrisch) und wenden sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen. Firmenwagen sind ebenfalls von diesen Beihilfen betroffen.
Der Bereich für die Vergabe dieser Prämien ist relativ groß: Zweiräder, privat oder gewerblich genutzte Fahrzeuge, Kleintransporter und Firmenwagen, natürliche oder juristische Personen. Allerdings sind eine Reihe von Förderkriterien zu berücksichtigen (zum Beispiel der Stromverbrauch oder die CO2-Emissionen bei Hybridfahrzeugen).
 

Gut zu wissen

Die Kaufprämien, die die Regierung des Großherzogtums Luxemburg für den Kauf eines 100% Elektro- oder Hybridfahrzeugs gewährt, wurden bis zum 31. März 2022 verlängert!
Weitere Informationen auf myenergy.lu.

Weitere Informationen auf myenergy.lu.

Die Beihilfen und Förderkriterien je Fahrzeugtyp

100% elektrische Fahrzeuge

Förderkriterien:

  • Nur für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts (Ansässige oder Nichtansässige)
  • Die gewährten Beihilfen können nicht mehr als 50% der Kosten ohne MwSt. des Fahrzeugs betragen
  • Die Prämie erhält der Fahrzeugeigentümer; im Falle von Leasing kann die Prämie dem Halter gewährt werden, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet
  • Fahrzeug bestellt (Datum des Kauf- / Miet- / Leasingvertrages) zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022
  • Fahrzeug spätestens am 31. Dezember 2022 erstmals zugelassen und noch nicht im Ausland zugelassen
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs durch den Antragsteller im Großherzogtum von 7 Monaten.
Beantragen Sie eine Beihilfe!

 

Hybridfahrzeuge

Förderkriterien:

  • Fahrzeug vom Typ Pkw oder Kleintransporter vom Typ Plug-in, dessen CO2-Emissionen weniger als oder bis zu 50 g / km betragen
  • Nur für natürliche und juristische Personen des privaten Rechts (Ansässige oder Nichtansässige)
  • Die gewährten Beihilfen können nicht mehr als 50% der Kosten ohne MwSt. des Fahrzeugs betragen
  • Die Prämie erhält der Fahrzeugeigentümer; im Falle von Leasing kann die Prämie dem Halter gewährt werden, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet
  • Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021* erstmals zugelassen und noch nicht im Ausland zugelassen
  • Fahrzeug bestellt (Datum des Kauf- / Miet- / Leasingvertrages) zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs durch den Antragsteller im Großherzogtum von 7 Monaten
Beantragen Sie eine Beihilfe!

Wie wird die Prämie beantragt


Stellen Sie Ihren Antrag auf finanzielle Beihilfe im Rahmen eines Hybrid- oder 100% Elektrofahrzeugs direkt auf guichet.lu

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